zu Fuß

Freitagsfoto_Lösung (Foto: Ina Frings / Hereon)

steht auf dem Schild unseres letzten Freitagsfotos, da musste man gar nicht lange rätseln. Diese Schilder findet man häufiger, wenn man in der Natur unterwegs ist. Denn sie weisen darauf hin, dass man sich im Naturschutzgebiet befindet. Umso erstaunlicher war die richtige Standortbestimmung einer Leserin 🙂 Dieses Schild steht tatsächlich im sog. “Ostheller” der Insel Norderney.

Ostheller auf Norderney (Foto: Ina Frings)

Direkt daneben weist ein weiteres Schild dieses Gebiet als Schutzzone I, Ruhezone aus. Das ist die Klassifizierung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. Es bedeutet, dass dieses Naturschutzgebiet ganzjährig nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden darf. Eben “zu Fuß” … wobei man auch sagen könnte: “gut zu Fuß”. Denn je nach Saison und Witterungsbedingungen ist es kein Spaziergang, sondern eher eine Herausforderung. Das kleine Zusatzschild rät übrigens zu geeignetem Schuhwerk, wie z.B. Gummistiefeln, da Streckenabschnitte überflutet sein können.

Screenshot nationalpark-wattenmeer.de

Die Bezeichnungen der Schutz- und Ruhezonen für die Gebiete im Wattenmeer variieren je nach Bundesland. Genaue Auskunft darüber findet man auf der Website des Nationalparks Wattenmeer. Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen haben dort ihre Wattenmeer-Anteile als Nationalparks und Biosphärenreservate, z.T. mit detailliertem Kartenmaterial ausgewiesen. Hier findet man unter den jeweiligen Nationalparkverwaltungen Informationen über diese Schutzgebiete, deren Natur und die Möglichkeiten, sie zu erleben.

Kommentar hinzufügen

Verwandte Artikel